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   VGH Bayern, 05.07.2010 - 7 ZB 09.2640   

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VGH Bayern, 05.07.2010 - 7 ZB 09.2640 (https://dejure.org/2010,15377)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.07.2010 - 7 ZB 09.2640 (https://dejure.org/2010,15377)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. Juli 2010 - 7 ZB 09.2640 (https://dejure.org/2010,15377)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Feststellungsklage; Feststellungsinteresse bei Drittrechtsverhältnis; private Grundschule; Vereinbarung zwischen Erziehungsberechtigten und Schulträger zur Frage der Schülerbeförderung; Erstattungsanspruch des Schulträgers hinsichtlich seiner Aufwendungen für den ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erstattung der Kosten für den Schulweg zu einer privaten Grundschule gegenüber dem Bundesland Bayern; Privatrechtliche Vertragsgestaltung zwischen Erziehungsberechtigten und Schulträger zur Frage der Schülerbeförderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Erstattung der Kosten für den Schulweg zu einer privaten Grundschule gegenüber dem Bundesland Bayern; Privatrechtliche Vertragsgestaltung zwischen Erziehungsberechtigten und Schulträger zur Frage der Schülerbeförderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • VerfGH Bayern, 07.07.2009 - 15-VII-08

    Schulwegkosten bei staatlich genehmigten Ersatzschulen

    Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2010 - 7 ZB 09.2640
    Ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz oder gegen sonstige verfassungsrechtliche Bestimmungen kann darin nicht gesehen werden (BayVGH vom 6.4.1984 BayVBl 1985, 563/564, bestätigt durch BVerwG vom 12.4.1985 Az. 7 B 112/84 ; VerfGH vom 7.7.2009 BayVBl 2010, 76/77).

    Ein verfassungsrechtlich garantierter Anspruch auf kostenfreien Transport zur Schule besteht ohnehin nicht (VerfGH vom 28.10.2004 VerfGH 57, 156/160 f. und vom 7.7.2009 a.a.O.).

    Es erscheint allerdings auch nicht sachwidrig, solche Einzugsbereiche für private Volksschulen grundsätzlich unter Berücksichtigung der Fahrtdauer festzulegen und von der Finanzierung weiter und wirtschaftlich aufwändiger Transportwege abzusehen (vgl. insoweit auch VerfGH vom 7.7.2009 a.a.O., S. 78, für staatlich genehmigte Ersatzschulen).

  • BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 8.01

    Telekommunikation; Klagebefugnis; Sprungrevision und Verfahrensfehler;

    Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2010 - 7 ZB 09.2640
    Die Zulässigkeit einer solchen Feststellungsklage im Drittrechtsverhältnis setzt allerdings voraus, dass das Feststellungsinteresse gerade gegenüber der beklagten Partei besteht (BVerwG vom 27.6.1997 BayVBl 1997, 731 f.; vom 10.10.2002 BVerwGE 117, 93/116 und vom 14.4.2005 NVwZ-RR 2005, 711/712; Happ in Eyermann, VwGO, 12. Auflage 2006, RdNr. 29 zu § 43).
  • BVerwG, 14.04.2005 - 3 C 3.04

    Schleppen von Kraftfahrzeugen; Ausnahmegenehmigung für das Schleppen von

    Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2010 - 7 ZB 09.2640
    Die Zulässigkeit einer solchen Feststellungsklage im Drittrechtsverhältnis setzt allerdings voraus, dass das Feststellungsinteresse gerade gegenüber der beklagten Partei besteht (BVerwG vom 27.6.1997 BayVBl 1997, 731 f.; vom 10.10.2002 BVerwGE 117, 93/116 und vom 14.4.2005 NVwZ-RR 2005, 711/712; Happ in Eyermann, VwGO, 12. Auflage 2006, RdNr. 29 zu § 43).
  • VerfGH Bayern, 28.10.2004 - 8-VII-03
    Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2010 - 7 ZB 09.2640
    Ein verfassungsrechtlich garantierter Anspruch auf kostenfreien Transport zur Schule besteht ohnehin nicht (VerfGH vom 28.10.2004 VerfGH 57, 156/160 f. und vom 7.7.2009 a.a.O.).
  • BVerwG, 20.10.2000 - 7 B 58.00

    Notwendige Beiladung im Beschwerdeverfahren nach § 133 VwGO; entsprechende

    Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2010 - 7 ZB 09.2640
    Der Antrag auf Zulassung der Berufung, über den ohne Beiladung des Schulträgers zu entscheiden ist (Kopp/Schenke, VwGO, 16. Auflage 2009, RdNr. 4 zu § 65; vgl. auch BVerwG vom 20.10.2000 NVwZ 2001, 202), hat keinen Erfolg.
  • OVG Sachsen, 25.04.2006 - 4 B 637/05

    kreditähnliches Rechtsgeschäft, Genehmigungsbedürftigkeit, Feststellungsklage,

    Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2010 - 7 ZB 09.2640
    Im Unterschied zu der vom Klägerbevollmächtigten im Ausgangsverfahren zitierten Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 25. April 2006 (Az. 4 B 637/05 ) setzt die Wirksamkeit einer Vereinbarung zwischen den Klägern und dem Schulträger auch keine Genehmigung oder Zustimmung des Beklagten voraus.
  • BVerwG, 12.04.1985 - 7 B 112.84

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2010 - 7 ZB 09.2640
    Ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz oder gegen sonstige verfassungsrechtliche Bestimmungen kann darin nicht gesehen werden (BayVGH vom 6.4.1984 BayVBl 1985, 563/564, bestätigt durch BVerwG vom 12.4.1985 Az. 7 B 112/84 ; VerfGH vom 7.7.2009 BayVBl 2010, 76/77).
  • VGH Bayern, 27.08.2008 - 15 ZB 08.758

    Zulassung der Berufung (abgelehnt); Vorbescheid zur planungsrechtlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2010 - 7 ZB 09.2640
    Dies ist dann anzunehmen, wenn von dem festzustellenden Rechtsverhältnis auch eigene Rechte des Klägers im Sinne des § 42 Abs. 2 VwGO abhängen (BayVGH vom 27.8.2008 Az. 15 ZB 08.758 ; Happ, a.a.O., RdNrn. 22 f. zu § 43; Kopp/Schenke, a.a.O., RdNr. 16 zu § 43 m.w.N.).
  • VG Düsseldorf, 24.01.2018 - 6 K 12341/17

    Kein Anspruch der Deutschen Umwelthilfe auf Stilllegung von Fahrzeugen mit

    vgl. BayVGH, Urteile vom 5. Juli 2010 - 7 ZB 09.2640 -, juris Rn. 12 und vom 27. August 2008 - 15 ZB 08.758 -, juris Rn. 15; Happ, in: Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 43 Rn. 22 f.; Glaser, in: Gärditz, VwGO, 2013, § 43 Rn. 58.
  • VGH Hessen, 01.09.2011 - 7 A 1736/10

    Drittschutz im Wasserrecht

    Ob im Hinblick auf ein bei jeder Entscheidung über eine Gewässerbenutzung zu beachtendes wasserrechtliches Gebot der Rücksichtnahme darüber hinaus ein dreiseitiges "Umwelt-Nachbarrechtsverhältnis" besteht, kann dahinstehen, da das festzustellende Rechtsverhältnis im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO nicht zwischen Kläger und Beklagtem bestehen muss, sondern auch zwischen dem Beklagten und einem Dritten bestehen kann (vgl. zum Drittrechtsverhältnis als zulässigem Streitgegenstand der Feststellungsklage: BVerwG, Urteil vom 17. Januar 1972 - BVerwG I C 33.68 - BVerwGE 39, 247; Urteil vom 18. Dezember 1975 - BVerwG V C 79.74 - BVerwGE 50, 60; Beschluss vom 9. Oktober 1984 - BVerwG 7 B 187.84 - NVwZ 1985, 112; Bay. VGH, Beschluss vom 5. Juli 2010 - 7 ZB 09.2640 - juris).
  • VG Meiningen, 03.11.2016 - 2 K 102/15

    Bergrecht: Feststellung der Ungeeignetheit einer Messstelle zur Beobachtung einer

    Ob darüber hinaus auch ein direktes Rechtsverhältnis zwischen der Klägerin und dem Beklagtem aus dem wasserrechtlichen Rücksichtnahmegebot und der hieraus sich ergebenden Verpflichtung der zuständigen Behörde des Beklagten, Gefährdungen des Grundwassers auch im Interesse konkret betroffener öffentlicher Trinkwasserversorger auszuschließen, bejaht werden könnte, also ein dreiseitiges "Umwelt-Nachbarrechtsverhältnis", kann hier dahinstehen, da das festzustellende Rechtsverhältnis im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO nicht zwischen Kläger und Beklagtem bestehen muss, sondern auch zwischen dem Beklagten und einem Dritten bestehen kann (vgl. zum Drittrechtsverhältnis als zulässigem Streitgegenstand der Feststellungsklage: BVerwG, U. v. 17.01.1972 - BVerwG I C 33.68 - BVerwGE 39, 247; U. v. 18.12.1975 - BVerwG V C 79.74 - BVerwGE 50, 60; B. v. 9.10.1984 - BVerwG 7 B 187.84 - NVwZ 1985, 112; BayVGH, B. v. 5.07.2010 - 7 ZB 09.2640: juris).
  • VGH Bayern, 25.10.2010 - 7 ZB 10.880

    Finanzielle Förderung privater Ersatzschulen durch den Staat; sonderpädagogisches

    Der Senat hat deshalb bereits in seiner Entscheidung vom 5. Juli 2010 (Az. 7 ZB 09.2640 ) ausgeführt, dass es nicht sachwidrig erscheint, für private Volksschulen förderfähige Einzugsbereiche grundsätzlich unter Berücksichtigung der Fahrtdauer festzulegen und von der Finanzierung weiter und wirtschaftlich aufwändiger Transportwege abzusehen.
  • VG Regensburg, 13.07.2011 - RO 1 K 10.02002

    Berufskrankheit als Dienstunfall; feststellungsfähiges Rechtsverhältnis zwischen

    Dies ist dann anzunehmen, wenn von dem festzustellenden Rechtsverhältnis auch eigene Rechte des Klägers im Sinne des § 42 Abs. 2 VwGO abhängen (BVerwG vom 27.06.1997 Az. 8 C 23/96; BayVGH vom 05.07.2010 Az. 7 ZB 09.2640 - jeweils juris).
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